Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, kommen bei Beauftragungen folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Jakubitz Projektentwicklung & Training e.U. zur Anwendung:
Präambel
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Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen und Angeboten die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durchdie Jakubitz Projektentwicklung & Training e.U. (im folgenden JP&T) im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB’s unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
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Die JP&T ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. Diese werden im Angebot angeführt. Sollte während des Auftrags ein Wechsel erforderlich sein wird JPT den Auftraggeber darüber informieren und einen möglichst gleichwertigen Ersatz stellen.
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Der/Die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass JP&T auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem/der AuftraggeberIn und JP&T bedingt, dass JP&T über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.
Geltungsbereich & Umfang
Diese AGB’s gelten bei Auftragsbestätigung durch den/die AuftraggeberIn. Der Umfang des Beratungsauftrages wird mittels schriftlichem Angebot und Annahme per Auftragsschreiben festgelegt. Nebenabreden sind nur gültig wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Zahlungsbedingungen
Nach ordnungsgemäßer Erbringung der Leistung und Rechnungslegung ist der offene Betrag binnen 14 Tagen ohne Abzug auf das Raiffeisen Konto der Auftragnehmerin AT 3200 0000 0781 7430 zu überweisen. Bei Zahlungsverzug kommt das Zinsrechtsänderungsgesetz 2002 zur Anwendung. Nimmt die Auftragserfüllung einen längeren Zeitraum in Anspruch, so ist die JP&T berechtigt, bereits vor Erfüllung des Auftrages zum jeweiligen Quartalsende einen Teilbetrag des Honorars in Rechnung zu stellen.
Verschwiegenheit
Die JP&T verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. JP&T darf die im Punkt Verwertungsrechte angeführten Unterlagen nur mit Einwilligung des Auftraggegbers Dritten aushändigen.
Haftung
JP&T handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien des Berufsbilds der UnternehmensberaterInnen. JP&T haftet für die dem Auftraggeber aus der Erfüllung des Auftrages entstandenen Schäden nur wenn der/die AuftraggeberIn der JP&T Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem Betrag von EURO 250.000.- begrenzt. Ändert der Auftraggeber die von JP&T erstellten Unterlagen eigenmächtig ab oder verwendet er sie in einem anderen als auf den Unterlagen angegebenen Zusammenhängen, so übernimmt sie keine Haftung für die daraus entstehenden Rechtsfolgen und Schadenersatzansprüche.
Verwertungsrechte
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages durch JP&T, ihren MitarbeiterInnen bzw. KooperationspartnerInnen, erstellten Angebote, Leistungsbeschreibungen, Ablaufdesigns, Organigramme, grafische Entwürfe und Zeichnungen, Datenträger, Umfragen, Berichte, Analysen und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe an Dritte einer vorherigen schriftlicher Zustimmung von JP&T. Eine Haftung der JP&T dem Dritten gegenüber wird dadurch nicht begründet.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der JP&T. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort der JP&T zuständig
letzte Aktualisierung 2.10.2021